Die Sperrungen werden zumeist kurzfristig zum Schutz der Horste von Wanderfalken, Uhus oder Schwarzstörchen ausgerufen und sollten
nicht nur von Freunden unseres Lebensumfeldes und unserer Lebensgrundlage (von manchen schlicht "Natur" genannt) eingehalten werden, damit
Jungtiere der genannten oder auch anderer seltener Arten eine bessere Überlebenschance haben.
SACHSEN:
Ich spare mir, alles noch einmal abzuschreiben. Die aktuellen Sperrungen sind nachzulesen beim
Nationalpark Sächsische Schweiz,
und dem Sächsischen Bergsteigerbund. Entgegen
der Gepflogenheiten der letzten Jahre ist die Seite des Nationalparks topaktuell. Einige Bruten (Fluchtwand, Zwillinge, Adolf-Herrmann(?)) sind
aufgegeben und die Sperrungen wieder aufgehoben.
BÖHMEN:
Sněžník: Umgebung der Massive Kominík und Nimrod bis voraussichtlich Ende Juni 2011
Ostrov: Obr (Riesenturm) und Umgebung bis voraussichtlich Ende Juni 2011
Tisá, Steinkar: Svatební stěna (Hochzeitswand), Paradiesturm und direkt umgebende Felsen bis voraussichtlich Ende Juni 2011
Elbtal, linkes Ufer: Čertova hlava (Teufelskopf) und auch Ústecká věž (Aussiger Turm) bis voraussichtlich Ende Juni 2011
Silberwände: vom Stříbrný roh (Silberhorn) bis zur Suchá Bělá (Dürre Biela) (Gipfelnummern 3 bis 13 im Kittler) bis voraussichtlich Ende Juli 2011
(Quelle: Jeník Pleticha, Gipfelkommision des ČHS)
SACHSEN:
Wie oben: Ich spare mir, alles noch einmal abzuschreiben. Die aktuellen Sperrungen sind nachzulesen beim
Nationalpark Sächsische Schweiz,
und dem Sächsischen Bergsteigerbund.
BÖHMEN:
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gelten im Nationalpark Böhmische Schweiz weitreichende Beschränkungen von
Kletterzielen, da in dieser Zeit die meisten Vögel ihre Bruten aufziehen und dabei nicht gestört werden sollen. Im Detail betrifft das folgende Gebiete:
- Hřensko/ Prebischtorgebiet und Kamnitzklamm
- Balzhütte (Na Tokání)
- Hohenleipa (Vysoká Lípa)
- Dittersbach (Jetřichovice)
- Khaatal und Zeidler (Kyjovské údolí a Brtníky)
Dabei gibt es Ausnahmen, welche ganzjährig beklettert oder befahren werden dürfen. Dies sind vor allem die Prebischkegel
und Wenzelwand, sowie Schauenstein und Rudolfstein und wenige andere vor allem im vorderen Teil der Wälder von Jetřichovice gelegene Objekte. Die genaue
Auflistung findet sich unter Punkt "a)" des Anhanges (Příloha) 2 der Besucherordnung des Nationalparkes Böhmische
Schweiz. Weiterhin sind ebendort unter Punkt "b)" des Anhanges (Příloha) 2
alle übrigen Objekte aufgezählt, für welche die zeitliche Einschränkung (1. März bis zum 30. Juni wegen Vogelbrutzeit) zu beachten ist.
In den letzten beiden genannten Gebieten darf auch während des Zeitraums der allgemeinen Einschränkungen wegen Vogelbrut an Objekten geklettert werden, welche in der Besucherordnung des
Nationalparks Böhmische Schweiz explizit vom Verbot ausgenommen sind, wobei ich den mir vorliegenden Satz nicht genau deuten kann: "In der Gebieten Jetřichovice, Všemily, Srbská kamenice,
Vřesová Dolina und Umgebung, Česká Kamenice und Umgebung, Mařeničky wird das Klettern nur auf Plätzen mit der Informationstafel
des Naturparks Böhmische Schweiz beschränkt." Vermutlich heißt das, dass in der Zone 1 des Nationalparkes (das müsste einer Kernzone entsprechen)
die jährlichen Einschränkungen sowie die beschriebenen Ausnahmen generell gelten, in der Zone 2 (Außenbereiche, hier sicherlich auch große Teile
der eben aufgezählten Gebiete) die zeitlichen Sperrungen extra im Gelände markiert sind.
Hier noch einmal die Besucherordnung des Nationalparkes Böhmische
Schweiz. Eine vollständige Übersetzung für das gesamte WWW kann ich nicht bieten.
- Das rechte Elbtal
befindet sich in einem neu ausgerufenen nationalen Naturreservat. Nach dessen Statuten darf hier vom 1. Januar bis 30. Juni nicht
geklettert werden. Es gilt aber eine Ausnahmegenehmigung, welche diese Sperrung aufhebt und jährlich neu beantragt werden muss. Die gleichen
Vorgänge spielen sich regelmäßig in anderen tschechischen Klettergebieten, etwa in Adršpach oder dem Böhmischen Paradies, ab.
(Quelle: Jeník Pleticha, Gipfelkommision des ČHS)
Die jährlich wiederkehrenden ständigen Sperrungen existieren zumeist zum Schutz von Brutstätten aller Arten allgemein oder fester Brutstätten spezieller Individuen. Dass dabei großflächig ganze Gebiete zwar allgemein zugänglich bleiben (Wegegebote beachten!), in diesen gelegene verstreute und teilweise seltenst besuchte Gipfel(chen) zu verbotenen Objekten erklärt werden, ist nicht immer nachvollziehbar.